Häusliche Gewalt während gemeinsamer „Selbstisolation“: ein Albtraum in der Realität!

April 9, 2026

Was passiert hinter verschlossenen Türen, nachdem der Schlüssel zweimal im Schloss gedreht wurde? In der Hoffnung auf soziale Isolation und Quarantäne vergisst die Gesellschaft oft, dass die Isolation das Problem der häuslichen Gewalt erheblich verschärft hat.

Zunächst ist zu beachten, dass gemäß griechischem Recht, Familiengesetzbuch 3500/2006, häusliche Gewalt jede körperliche, wirtschaftliche, sexuelle oder psychische Gewalt gegen ein Opfer durch den aktuellen oder ehemaligen Ehepartner, Partner oder andere Familienmitglieder ist.

Im Falle der Zufügung von Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens einem (1) Jahr.

Schwere Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei (2) Jahren geahndet. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass, wenn häuslicher Schaden einer schwangeren Frau oder einem Familienmitglied zugefügt wird, das aus irgendeinem Grund sich nicht wehren kann, die Strafe mindestens zwei (2) Jahre Freiheitsentzug beträgt.

Wenn jedoch die familiäre Verletzung systematisch schwere Körperverletzung oder körperliche Erschöpfung darstellt, die gesundheitsgefährdend ist, beträgt die Freiheitsstrafe mindestens zehn Jahre.

Was können Sie tun, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt werden?

Polizeischutz (Telefon 100)

Wenn Sie die Polizei rufen, geben Sie an:

  • ob eine reale Bedrohung für Sie besteht, wer Sie bedroht und wie;
  • ob Sie verletzt sind, wer die Verletzungen verursacht hat und wie. Wenn der Täter nicht mehr vor Ort ist, informieren Sie die Polizei;
  • ob eine unmittelbare Gefahr weiterer Gewalt besteht;
  • ob der Täter eine Waffe besitzt.

Vor dem Eintreffen der Polizei sorgen Sie für Ihre Sicherheit, indem Sie sich zum Beispiel bei Nachbarn, in einem Geschäft oder an einem sicheren Ort in Ihrer Wohnung verstecken. Informieren Sie die Polizei, wo Sie gefunden werden können. Bei der Ankunft können Sie die Fragen getrennt vom Täter beantworten und Ihre Situation schildern.

Unter Polizeischutz können Sie und Ihre Kinder den Tatort verlassen, um:

  • in Sicherheit zu sein (z. B. in einem Frauenhaus);
  • medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen;
  • Verletzungen und Spuren von Gewalt zu dokumentieren.

Sie haben eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen. Anzeigen können mündlich oder schriftlich erstattet werden.

Wichtig:

  • Melden Sie von Anfang an alle Fälle von Gewalt und Drohungen durch Ihren Ehepartner/Partner;
  • Melden Sie auch, wenn Sie befürchten, dass Gewalt gegen Sie, Ihre Kinder oder andere, die Ihnen helfen wollen, wiederholt wird;
  • Nennen Sie alle Personen, die möglicherweise etwas gesehen oder gehört haben;
  • Legen Sie, wenn möglich, medizinische Gutachten (auch ältere) zu den Verletzungen und deren Folgen vor;
  • Fertigen Sie aus dem Gedächtnis ein Protokoll über den Vorfall oder die Vorfälle an. Geben Sie genaue Angaben zu den Umständen (Datum, Uhrzeit, Zeugen) sowie zu späteren Drohungen oder Gewalttaten. Eine solche Dokumentation wird Ihnen später bei Gerichtsverfahren helfen. Wenn Sie körperliche Verletzungen haben, entbinden Sie beim Einreichen der Anzeige bei der Polizei Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht.
 
 

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