Was sollte ein Tourist tun, wenn er in Griechenland ausgeraubt wird?

April 9, 2026

Am Abend des 28. Mai erhielt die Internationale Vereinigung „ANWÄLTE OHNE GRENZEN“ einen Anruf mit der Bitte um Hilfe. In einem Hotel auf Kreta, in der Nähe von Heraklion, kam es zu einem Raubüberfall. Banditen stürmten in das Hotelzimmer, in dem eine russische Familie mit zwei kleinen Kindern wohnte, rissen den Safe aus der Wand und verschwanden in unbekannte Richtung.

Den Russen wurden ihre letzten Geldmittel und Dokumente gestohlen, sodass sie ihrem Schicksal überlassen wurden. Die griechische Polizei blieb untätig, und die Menschen waren verzweifelt.

WAS SOLLTE EIN TOURIST – AUSLÄNDER – IN SOLCHEN FÄLLEN TUN?

Zunächst muss der Tourist die Nummer 100 wählen und den Vorfall der Polizei melden. Die Polizei ist verpflichtet, zum Tatort zu fahren, den Raub zu dokumentieren und Spezialisten der Kriminalpolizei (Asvaleia) hinzuzuziehen. Der Tourist sollte außerdem die Touristenpolizei (Turisteiki astinomeia) informieren, die die volle Befugnis hat, Touristen in Not zu unterstützen, da viele Bürger der GUS keine Fremdsprachen sprechen. Der betroffene Tourist sollte darauf bestehen, dass die Ermittler Fingerabdrücke nehmen und chemische Untersuchungen durchführen, also ihre berufliche Pflicht erfüllen.

Oft bleibt die griechische Polizei jedoch untätig: Sie fertigt keine Protokolle an, führt keine Untersuchungen durch, und es wird kein Strafverfahren eingeleitet. Dadurch wird die Zeit so lange verzögert, bis das Visum des Ausländers abläuft, und der Tourist muss zurückreisen. Dies ist die Polizeiwillkür, die bei der griechischen Polizei gegenüber Ausländern oft zu beobachten ist. Viele glauben, dass die Räuber und Hotelangestellten unter polizeilichem Schutz zusammenarbeiten, doch dies ist falsch, da die griechische Polizei im Allgemeinen nicht korrupt ist, anders als in einigen Ländern des ehemaligen Soziallagers.

Das eigentliche Problem ist, dass sie aufgrund ihres nationalen Charakters einfach faul sind, und es gibt keine andere Erklärung. Zudem gibt es in Griechenland bei den Polizeidienststellen keine spezialisierten Ermittlungsabteilungen, außer den gewöhnlichen, nicht besonders geschulten Beamten, die als Ermittler fungieren und oft nicht einmal eine A4-Seite in einem halben Arbeitstag ausfüllen können.

Ermittlungsabteilungen existieren in Griechenland nur bei der Staatsanwaltschaft.

Daher sollte der betroffene Tourist dringend die Botschaft seines Landes kontaktieren und den Vorfall melden. Der diensthabende Diplomat muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, d. h. Kontakt mit der Polizei aufnehmen, um verlässliche Informationen zu erhalten, und einen Konsularvertreter zur Polizeistation entsenden. Der Tourist sollte auch seinen Reiseveranstalter in Russland oder anderen GUS-Ländern kontaktieren, um vollständige Informationen über den Vorfall zu geben, und anschließend einen Anwalt hinzuziehen, um seine Rechte zu wahren und die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen. Durch die Suche im Internet nach der Internationalen Gemeinschaft „ANWÄLTE OHNE GRENZEN“ kann ein russischsprachiger Tourist immer kostenlose Rechtsberatung erhalten. Nach Unterzeichnung einer Vereinbarung verpflichtet sich der Anwalt, seine Pflicht professionell und gewissenhaft zu erfüllen.

Die Praxis zeigt, dass betroffene Touristen, die ihre Rechte und die griechischen Gesetze nicht kennen, ihre Wertgegenstände und Ersparnisse den faulen Polizisten überlassen und das Land ohne Ergebnis verlassen, wobei sie Hoffnung und Vertrauen in die Ordnung verlieren. Bei Untätigkeit der Polizei hat der Anwalt das volle Recht, eine Beschwerde beim Staatsanwalt einzureichen. Der Staatsanwalt erlässt daraufhin eine staatsanwaltliche Verfügung (Isangeleiki parangeleia) zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit, woraufhin die Polizei innerhalb von 48 Stunden dem Staatsanwalt über die ergriffenen Maßnahmen berichtet.

Das Hotel ist ebenfalls verantwortlich für den Vorfall, da der Raub auf seinem Gelände stattfand. In den meisten griechischen Hotels gibt es keine Videoüberwachung. Die Hotelbesitzer umgehen geschickt die Verantwortung, um Kosten zu sparen, und berufen sich auf eine Gesetzeslücke, die „die Videoüberwachung an öffentlichen Orten verbietet“.

Ein Tourist sollte wissen, dass bei kompetentem Vorgehen durch Anwalt, Konsularvertreter, Reiseveranstalter, Polizei und dem Opfer selbst große Chancen bestehen, die gestohlenen Gegenstände zurückzugeben und die Täter hinter Gitter zu bringen.

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