Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung von einem griechischen Staatsbürger ist möglich

April 9, 2026

Nach dem Gesetz behalten Familienangehörige eines griechischen Staatsbürgers nach der Scheidung das persönliche Aufenthaltsrecht im Land, wenn: 1) die Ehe mindestens drei (3) Jahre gedauert hat, davon ein Jahr in Griechenland; 2) das Sorgerecht für minderjährige Kinder und deren Unterhalt einem der Ehegatten zugewiesen wurde, von denen einer Staatsbürger eines Drittlandes ist; 3) wenn einer der Ehegatten das gesetzliche Recht hat, mit den minderjährigen Kindern zu kommunizieren, unter der Bedingung, dass die entsprechende gerichtliche Entscheidung oder die schriftliche Zustimmung der Ehegatten festlegt, dass die Besuche in Griechenland stattfinden müssen und solange dies notwendig ist.

Um das Recht auf einen dauerhaften Wohnsitz im Land zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie Einkommen, Art der im Land ausgeübten Tätigkeit, Versicherung.

Aber! Die oben genannten Bedingungen können für die Eltern minderjähriger Kinder nach der Scheidung nicht erfüllt werden, und es wurde auf Grundlage von Artikel 44 des Gesetzes 3801/2009 als zweckmäßig erachtet, dieser Kategorie das Recht zu gewähren, die Aufenthaltserlaubnis noch fünf Jahre nach der Volljährigkeit des Kindes zu verlängern.

 
 

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